Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Wahlvorschlags- und Unterstützer:innenformular beim Wahlausschuss eingegangen sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Wer darf kandidieren?
Kandidieren dürfen Studierende, die mindestens vier Wochen vor der Wahl als Ersthörer:innen zum Fachstudium oder beim DSH-Sprachlernzentrum eingeschrieben sind.
Zweit- und Gasthörer:innen sowie Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht kandidieren und nicht gewählt werden.
So kandidierst du
- Wahlvorschlag und Unterstützer:innenformular vollständig ausfüllen.
- Formulare per Briefpost oder S-Mail einreichen.
- Auf den fristgerechten Eingang beim Wahlausschuss achten.
Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der vollständig ausgefüllten Formulare beim Wahlausschuss. Später eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Unterstützung sammeln
Unterschriften für deinen Wahlvorschlag
Eine Wahlvorschlagsliste benötigt mindestens:
für die Studierendenparlamentswahl
für die Fachschaftsratswahl
Alle Studierenden der Hochschule können eine beliebige Wahlvorschlagsliste für die Studierendenparlaments- oder Fachschaftsratswahl mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Unterlagen
Formulare für deine Kandidatur
Die erforderlichen Formulare reichst du vollständig ausgefüllt beim Wahlausschuss ein.
Wahlzeitung und Webseite
Selbstdarstellung einreichen
Alle zugelassenen Wahllisten können eine Selbstdarstellung für die Wahlzeitung einreichen. Die Frist dafür endet am 03.11.2026 um 15:00 Uhr. Die Einreichung erfolgt per S-Mail beim Wahlausschuss.
Die Wahlzeitung erscheint als PDF. Reiche deine Selbstdarstellung als PDF-Datei im DIN-A4-Format ein. Für dieListen zur FRS-Wahl steht eine DIN-A4-Seite zur Verfügung und für die Listen zur StuPa-Wahl stehen zwei DIN-A4-Seiten zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eure Einsendungen!
Fragen zur Kandidatur?
Der Wahlausschuss hilft dir bei Fragen zu Voraussetzungen, Formularen und Fristen weiter.
Kontakt aufnehmen →