Wer darf wählen?
Wählen dürfen Studierende der TH Köln, die mindestens vier Wochen vor der Wahl als Ersthörer:innen zum Fachstudium eingeschrieben sind.
Wahlberechtigte Studierende müssen im Wähler:innenverzeichnis eingetragen sein. Zweit- und Gasthörer:innen haben kein Wahlrecht.
Wähler:innenverzeichnis
Das Wähler:innenverzeichnis kann vom 09.11. bis 16.11.2026 hier eingesehen werden:
Campus Gummersbach
Julia Diedrich (Raum 1.120)
Campus Leverkusen
Ayhan Seksendört (Raum 1036)
Campus Südstadt
Ubierring 48 - Britt Tegtmeyer (Raum 106)
Campus Südstadt
Claudiusstraße 1 - Ulrike Kleinertz (Raum 61D)
Campus Mülheim
Susanne Kaiser (Raum 201)
Campus Deutz
Office-Management (Raum ZN-06-01)
Einsicht ist nur für die eigene Person möglich.
Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können bis zum 26.11.2026 um 12:00 Uhr schriftlich per S-Mail, Briefpost oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung eingelegt werden.
Online abstimmen
Wo und wie kann ich wählen?
Die Wahl findet elektronisch statt. Wahlberechtigte erhalten rechtzeitig per S-Mail einen persönlichen Link und können damit im Wahlzeitraum ihre Stimme abgeben.
Zusätzlich stehen in den Wahllokalen Computer bereit. Dort kannst du ebenfalls online wählen, wenn du kein eigenes Gerät nutzen kannst oder möchtest.
Du kannst die ganze Woche über rund um die Uhr online wählen. Wer vor Ort abstimmen möchte, nutzt die Computer in den Wahllokalen zu den angegebenen Öffnungszeiten.
Computer vor Ort
Wahllokale und Öffnungszeiten
Campus Südstadt
Ubierring 48
Claudiusstraße 1
Campus Deutz
Betzdorfer Straße 2
Campus Gummersbach
Steinmüllerallee 1
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10:00 – 14:00 Uhr, Freitag von 10:00 – 12:30 Uhr.
Alternative Stimmabgabe
Briefwahl
Wenn du nicht am eigenen Gerät oder an einem Computer im Wahllokal wählen kannst oder möchtest, kannst du Briefwahl beantragen.
Briefwahlunterlagen können bis zum 25.11.2026 um 12:00 Uhr per S-Mail beim Wahlausschuss beantragt werden.
Alle Informationen zur BriefwahlInformiert entscheiden
Wahlzeitung
Die Wahlzeitung informiert über die kandidierenden Listen und ihre fortlaufende Nummerierung.
Kandidaturen unterstützen
Unterstützer:in werden
Du möchtest nicht selbst kandidieren? Dann kannst du eine Wahlvorschlagsliste mit deiner Unterschrift unterstützen.
Du darfst pro Gremium nur eine Wahlvorschlagsliste unterstützen. Mit deiner Unterschrift wählst du die Liste nicht, sondern stimmst lediglich zu, dass sie zur Wahl antreten darf.