Deine Wahl

Für
Wählende.

Gewählt werden das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte der TH Köln. Hier findest du alles zur Wahlberechtigung, Online-Stimmabgabe und Briefwahl.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen Studierende der TH Köln, die mindestens vier Wochen vor der Wahl als Ersthörer:innen zum Fachstudium eingeschrieben sind.

Wahlberechtigte Studierende müssen im Wähler:innenverzeichnis eingetragen sein. Zweit- und Gasthörer:innen haben kein Wahlrecht.

Wähler:innenverzeichnis

Das Wähler:innenverzeichnis kann vom 09.11. bis 16.11.2026 hier eingesehen werden:

Campus Gummersbach
Julia Diedrich (Raum 1.120)

Campus Leverkusen
Ayhan Seksendört (Raum 1036)

Campus Südstadt
Ubierring 48 - Britt Tegtmeyer (Raum 106)

Campus Südstadt
Claudiusstraße 1 - Ulrike Kleinertz (Raum 61D)

Campus Mülheim
Susanne Kaiser (Raum 201)

Campus Deutz
Office-Management (Raum ZN-06-01)

Einsicht ist nur für die eigene Person möglich.

Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können bis zum 26.11.2026 um 12:00 Uhr schriftlich per S-Mail, Briefpost oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung eingelegt werden.

Online abstimmen

Wo und wie kann ich wählen?

Die Wahl findet elektronisch statt. Wahlberechtigte erhalten rechtzeitig per S-Mail einen persönlichen Link und können damit im Wahlzeitraum ihre Stimme abgeben.

Zusätzlich stehen in den Wahllokalen Computer bereit. Dort kannst du ebenfalls online wählen, wenn du kein eigenes Gerät nutzen kannst oder möchtest.

Wahlzeitraum30.11. – 04.12.2026

Du kannst die ganze Woche über rund um die Uhr online wählen. Wer vor Ort abstimmen möchte, nutzt die Computer in den Wahllokalen zu den angegebenen Öffnungszeiten.

Computer vor Ort

Wahllokale und Öffnungszeiten

Online-Wahllokal

Campus Südstadt

Ubierring 48
Claudiusstraße 1

Online-Wahllokal

Campus Deutz

Betzdorfer Straße 2

Online-Wahllokal

Campus Gummersbach

Steinmüllerallee 1

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10:00 – 14:00 Uhr, Freitag von 10:00 – 12:30 Uhr.

Alternative Stimmabgabe

Briefwahl

Wenn du nicht am eigenen Gerät oder an einem Computer im Wahllokal wählen kannst oder möchtest, kannst du Briefwahl beantragen.

Briefwahlunterlagen können bis zum 25.11.2026 um 12:00 Uhr per S-Mail beim Wahlausschuss beantragt werden.

Alle Informationen zur Briefwahl

Informiert entscheiden

Wahlzeitung

Die Wahlzeitung informiert über die kandidierenden Listen und ihre fortlaufende Nummerierung.

Kandidaturen unterstützen

Unterstützer:in werden

Du möchtest nicht selbst kandidieren? Dann kannst du eine Wahlvorschlagsliste mit deiner Unterschrift unterstützen.

Du darfst pro Gremium nur eine Wahlvorschlagsliste unterstützen. Mit deiner Unterschrift wählst du die Liste nicht, sondern stimmst lediglich zu, dass sie zur Wahl antreten darf.